Stadt Böblingen

Gaststättenbehörde

Marktplatz 16

71032 Böblingen

Anzeige eines vorübergehendes Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass
(§ 2 Absatz 2 Landesgaststättengesetz (LGastG))

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

1. Angaben zur Veranstaltung

Eigentümer*in des Anwesens

1.1 Programm und Veranstaltungszeiten

Die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (§ 2 Absatz 2 LGastG) ist mindestens zwei Wochen vor dem Beginn der Tätigkeit zu stellen!

Für weitere Veranstaltungstage bitte unten auf das + klicken.

1.2 Gastronomisches Angebot

Weitere Informationen zur Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes finden Sie in unserem Leitfaden mit Merkblättern.

Bitte füllen Sie hierzu auch noch das Formular 

"Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche zur Durchführung einer Veranstaltung" aus (Link ist hinterlegt)

Hinweis: Fliegende Bauten benötigen eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch, bevor sie erstmals genutzt werden dürfen bzw. müssen vor Inbetriebnahme abgenommen werden.

2. Antragsstellende Person:

3. Ergänzungen

Hinweise zur Weiterverarbeitung der Daten

 

Die im Rahmen der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Prüfung und Bearbeitung Ihres Anliegens gemäß den Vorgaben des Landesgaststättengesetzes Baden Württemberg von der Gaststättenbehörde verarbeitet. 

 

Nach Abschluss des Verfahrens werden die im Rahmen der Anzeige übermittelten personenbezogenen Daten – einschließlich der Daten, die an die unten aufgeführten Stellen weitergeleitet werden – gespeichert. 

 

Die Weiterleitung erfolgt gemäß LGastG BW an die untere Baurechtsbehörde, die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, die örtliche Polizeidienststelle, den Vollzugsdienst der Stadt sowie die zuständige Finanzbehörde. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten weisen wir daher ausdrücklich hin. Soweit es für die Prüfung und Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, werden die Daten außerdem an die interne Veranstaltungsabteilung der Stadt und – sofern öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind – an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.

 

Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Die automatische Löschung Ihrer Daten richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO. 


Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht 

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. 

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