Stadt Böblingen

Gaststättenbehörde

Marktplatz 16

71032 Böblingen

Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung/Schankerlaubnis
(§ 12 Absatz 1 Gaststättengesetz (GastG))

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

1. Antragsstellende Person:

2. Gaststättenbetrieb:

2.1. Anhängigen Verfahren gegen die gewerbetreibende Person

2.2 Angaben zur Veranstaltung

Eigentümer*in des Anwesens

2.3 Programm und Veranstaltungszeiten

Für weitere Veranstaltungstage bitte oben auf das + klicken.

Bitte füllen Sie hierzu auch noch das Formular 

"Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche zur Durchführung einer Veranstaltung" aus (Link ist hinterlegt)

2.4 Speisen und Getränke

2.5 Mehrweggeschirr

3. Toiletten

Anzahl

4. Ergänzungen

5. Anlagen

Hinweis zur Weiterverarbeitung der Daten

Die mit diesem Antragsformular erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet.
Die antragstellende Person haben grundsätzlich selbst die für das Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Sowohl die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden des jetzigen und ggf. des früheren Wohn- und/oder Betriebssitzes als auch die für den Betriebsort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde werden von der Erlaubnisbehörde beteiligt. Ist für das Antragsverfahren die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich, so werden sie darüber unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens werden folgende Behörden über die Erteilung der Erlaubnis unterrichtet: örtliche Ordnungsbehörde durch Zweitschrift des Erlaubnisbescheides mit Anlagen, Untere Bauaufsichtsbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, Lebensmittelüberwachungsbehörde und - bei antragstellenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit - die Ausländerbehörde durch formlose Mitteilung ohne Anlagen, soweit diese Behörden am Antragsverfahren beteiligt worden sind. Dem zuständigen Finanzamt wird lediglich von befristeten Erlaubnissen eine entsprechende Zweitschrift ohne Anlagen übersendet. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in diesen Fällen weisen wir ausdrücklich hin.

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