Hinweis:
Folgende Fristen gelten für die Beantragung:
➢ Für die Monate Februar bis Juli müssen Sie den Antrag im Juli/August stellen.
➢ Für die Monate September bis Januar müssen Sie den Antrag im Januar/Februar des Folgejahres stellen. Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar gestellt werden. Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.