Zuschuss Betreuungsangebot für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten im Landkreis Böblingen


Antragstellende Person
Angaben zur Betreuung

Hinweis:

Folgende Fristen gelten für die Beantragung:

➢ Für die Monate Februar bis Juli müssen Sie den Antrag im Juli/August stellen.

➢ Für die Monate September bis Januar müssen Sie den Antrag im Januar/Februar des Folgejahres stellen. Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar gestellt werden. Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.

Bankverbindung und Nachweise

Ich bitte um Gewährung eines Zuschusses entsprechend der Richtlinie der Stadt Böblingen. 

Der Zuschuss soll auf folgendes Girokonto überwiesen werden:

Hinweis: Die Angabe der Kontoverbindung ist für die Anweisung von Geldleistungen notwendig.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Dateianhänge zusammen nicht mehr als 22 MB betragen dürfen. Sonst erscheint beim Absenden eine Fehlermeldung und die Unterlagen werden nicht an uns übermittelt.

Bitte folgende Nachweise hochladen:



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