Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter Zusätzlicher Versicherungsschutz für Veranstalter, Fahrer und Halter
Bei Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter werden Veranstalter, Fahrer und Halter für die Schäden, die durch die Veranstaltung an Personen und Sachen verursacht worden sind, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über Verschuldens- und Gefährdungshaftung herangezogen. Haftungsausschlussvereinbarungen sind untersagt, soweit sie nicht Haftpflichtansprüche der Fahrer, Beifahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer sowie der Helfer dieser Person betreffen.
Der Veranstalter muss einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Deckung von Ansprüchen aus vorbezeichneten Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen belegen:
- Für jede Rennveranstaltung mit Kraftwagen
- 500.000 € für Personenschäden
- 100.000 € für Sachschäden
- 20.000 € für Vermögensschäden
- Für jede Rennveranstaltung mit Motorrädern und Karts
- 250.000 € für Personenschäden
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
Unfallversicherung bei motorsportlichen Veranstaltungen
Außerdem hat der Veranstalter bei motorsportlichen Veranstaltungen eine Unfallversicherung für den einzelnen Zuschauer in Höhe folgender Versicherungssummen nachzuweisen:
- Unfallversicherung für den einzelnen Zuschauer
- 15.000 € für den Todesfall
- 30.000 € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person)
Hierbei muss sichergestellt sein, dass die Beträge der Unfallversicherung im Schadensfall ohne Berücksichtigung der Haftungsfrage an die Geschädigten gezahlt werden. In den Unfallversicherungsbedingungen ist den Zuschauern ein unmittelbarer Anspruch auf die Versicherungssumme gegen die Versicherungsgesellschaften einzuräumen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass an der Veranstaltung nur Personen als Fahrer, Beifahrer oder deren Helfer teilnehmen, für die einschließlich etwaiger freiwilliger Zuwendungen der Automobilklubs folgender Unfallversicherungsschutz besteht:
- Unfallversicherung für Fahrer, Beifahrer oder deren Helfer
- 7.500 € für den Todesfall
- 15.000 € für den Invaliditätsfall (Kapitalzahlung je Person)