Anforderung von Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit
§ 55 Personenstandsgesetz

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Art der Urkunde

Hinweis: Sowohl die Auswahl für eine/n Auszug/Abschrift aus dem Geburten- bzw. Eheregister kann im weiteren Verlauf des Formulars ausgewählt werden.

Hinweis: Der Sterbefall darf nicht länger als 30 Jahre zurück liegen. Ist dies der Fall wenden Sie sich direkt an das Stadtarchiv stadtarchiv@boeblingen.de 

Hinweis: Die Eheschließung darf nicht länger als 80 Jahre zurück liegen. Ist dies der Fall wenden Sie sich direkt an das Stadtarchiv stadtarchiv@boeblingen.de 

Hinweis: Die Geburt darf nicht länger als 110 Jahre zurück liegen. Ist dies der Fall wenden Sie sich direkt an das Stadtarchiv stadtarchiv@boeblingen.de 

HINWEIS

Alle oben genannten Urkunden können nur ausgestellt werden, wenn die beurkundete Person in der Stadt Böblingen geboren bzw. gestorben ist oder die Eheschließung bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft in der Stadt Böblingen stattgefunden hat. 

 

Daten der bestellenden Person

Anschrift


Kontaktdaten

Eheurkunde

Die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden enthalten sehr persönliche Daten. Urkunden oder Auskünfte können gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister (erleichterte Benutzung = ein „berechtigtes Interesse“ genügt), Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Antragsberechtigte müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

weitere mögliche Nachweise: Kopie Reisepass / Vollmacht / Vormundschaft etc.

benötigte Urkunde für gesetzliche Sozialversicherung bitte auf Seite 1 angeben

Angaben der Eheleute

Angaben zur ersten Person


Angaben zur zweiten Person

Eheschließung - Ort und Datum

Bitte geben Sie das Datum der Eheschließung an. Sollte dieses nicht bekannt sein genügt auch die Jahresangabe.

Sollten die oben genannten Personen in Dagersheim geheiratet haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Dagersheim: 

dagersheim@boeblingen.de

Hinweis:

Eheurkunden erhalten Sie nur, wenn die Eheschließung in Böblingen stattgefunden hat. 

Eheurkunden können daher nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Eheschließung beurkundet wurde.

Sterbeurkunde

Die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden enthalten sehr persönliche Daten. Urkunden oder Auskünfte können gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister (erleichterte Benutzung = ein „berechtigtes Interesse“ genügt), Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Antragsberechtigte müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

weitere mögliche Nachweise: Kopie Reisepass / Vollmacht / Vormundschaft etc.

benötigte Urkunde für gesetzliche Sozialversicherung bitte auf Seite 1 angeben

Angaben der verstorbenen Person
Sterbefall - Ort und Datum

Bitte geben Sie das Datum des Sterbefalls an. Sollte dieses nicht bekannt sein genügt auch die Jahresangabe.

Sollte die Person in Dagersheim gestorben sein, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Dagersheim: dagersheim@boeblingen.de

Hinweis:

Sterbeurkunden erhalten Sie nur, wenn die Person in Böblingen verstorben ist. 

 

Sterbeurkunden können daher nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Sterbefall beurkundet wurde.

Geburtsurkunde

Die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden enthalten sehr persönliche Daten. Urkunden oder Auskünfte können gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister (erleichterte Benutzung = ein „berechtigtes Interesse“ genügt), Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Antragsberechtigte müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

weitere mögliche Nachweise: Kopie Reisepass / Vollmacht / Vormundschaft etc.

benötigte Urkunde für gesetzliche Sozialversicherung bitte auf Seite 1 angeben

Angaben der beurkundeten Person
Geburt - Ort und Datum

Bitte geben Sie das Datum der Geburt an. 

Sollte die Person in Dagersheim geboren sein, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Dagersheim: dagersheim@boeblingen.de

Hinweis:

Geburtsurkunden erhalten Sie nur, wenn die Geburt in Böblingen stattgefunden hat. 

 

Geburtsurkunden können daher nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Geburt beurkundet wurde.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden enthalten sehr persönliche Daten. Urkunden oder Auskünfte können gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister (erleichterte Benutzung = ein „berechtigtes Interesse“ genügt), Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Antragsberechtigte müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

weitere mögliche Nachweise: Kopie Reisepass / Vollmacht / Vormundschaft etc.

benötigte Urkunde für gesetzliche Sozialversicherung bitte auf Seite 1 angeben

Angaben der Lebenspartner/innen

Angaben zur ersten Person


Angaben zur zweiten Person

Lebenspartnerschaft - Ort und Datum

Bitte geben Sie das Datum der Verpartnerung an. Sollte dieses nicht bekannt sein genügt auch die Jahresangabe.

Sollten die oben genannten Personen die eingetragene Lebenspartnerschaft in Dagersheim vollzogen haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt in Dagersheim: dagersheim@boeblingen.de

Hinweis:

Urkunden zur eingetragnenen Lebenspartnerschaft erhalten Sie nur, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft in Böblingen durchgeführt wurde. 

 

Urkunden zur eingetragnenen Lebenspartnerschaft können daher nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die eingetragnenen Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.

Urkundenformate

Für jedes ausgewählte Exemplar fällt eine Gebühr von jeweils 20,00€ an.

Die Gebühren sind bundeslandeinheitlich geregelt.

Urkunde im Format DIN A4
20,00€
0%
20,00€
€
Urkunde im Format DIN A5 (Stammbuch)
20,00€
0%
20,00€
€
Urkunde mehrsprachig / international
20,00€
0%
20,00€
€
beglaubigter Registerausdruck / beglaubigte Abschrift
20,00€
0%
20,00€
€

wird u.a. für Eheschließungen benötigt.

Urkundenformat - gesetzliche Sozialversicherung
Weitere Informationen

Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung sind gebührenfrei.

Im Falle der elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. 

die antragstellende Person erklärt ausdrücklich, dass sie mit der im Formular bezeichneten Person identisch ist und dass es bei Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 nach Strafgesetzbuches erfolgen kann. 

Sie werden automatisch zur Onlinebezahlung weitergeleitet. Eine Onlinebezahlung ist über Kreditkarte oder PayPal möglich. 

 

Im Anschluss erhalten Sie eine automatische Bestätigung des eingegangenen und bezahlten Antrags. 

 

Für Fragen stehen wir Ihnen über urkunden@boeblingen.de zur Verfügung. Geben Sie hierzu im Betreff stets Ihre angegebene Mailadresse an, somit wird die Antragszuordnung vereinfacht. 

 

Vielen Dank. 


07031/669-9906
Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
urkunden@boeblingen.de
Standesamt
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