Antrag auf Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen

Stadt Böblingen

Straßenverkehr, OWI und Gewerbe

Marktplatz 16

71032 Böblingen

 

07031/669-1457 oder - 669-1453

strassenverkehrsbehoerde@boeblingen.de

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lkw gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0:00 und 22:00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Voraussetzungen

  • Der Transport muss dringend sein

  • Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend

Gebühr: 50,00 € pro Tag

Antragssteller

Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen wird hiermit eine Ausnahmegenehmigung beantragt:

Anlagen und Begründung der Dringlichkeit des Transports

Information gemäß Artikel 13/14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtverwaltung Böblingen


Organisationseinheit: I 32 Abt. Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe
Name der Datenverarbeitung: Sondernutzungserlaubnis
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadtverwaltung Böblingen
- vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz -
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Tel.: 07031-669 0
E-Mail: stadt@boeblingen.de


Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r:
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Tel.: 07031-669 1311
E-Mail: datenschutz@boeblingen.de


Zweck(e) der Datenverarbeitung: Erstellung Sondernutzungserlaubnis für eine Werbetafel bzw. Werbeauslagen

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Art. 6, Nr. e DSGVO, § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg, § 4 Sondernutzungs-Satzung Stadt Böblingen

Interne Empfänger der personenbezogenen Daten: Stadtkasse, Gemeindlicher Vollzugsdienst
Speicherdauer: Fünf Jahre

Betroffenenrechte: Nach der DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15) sowie ein Recht auf Berichtigung unzutreffender Daten (Art. 16) oder Löschung (Art. 17) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) oder ein Recht auf Widerspruch
gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18 und 21) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) zu.


Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Die Beschwerde richten Sie an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de


Widerrufsrecht bei Einwilligungen:

Stadt Böblingen, Bürger- und Ordnungsamt

Marktplatz 16

71032 Böblingen
Pflicht zur Bereitstellung der Daten: 
Pflichtangaben sind für die Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Ohne Pflichtangaben kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.


Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

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