SEPA-Basislastschriftmandat (wiederkehrende Zahlungen)

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE5520200000001598
 Zahlungsempfänger: Stadtverwaltung Böblingen

 

Schritt 1
Schritt 2
Mandatsreferenz

Grundsteuer

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Gewerbesteuer

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Vergnügungssteuer

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Hundesteuer

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Sonstiges

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Gebühren Musik- und Kunstschule

Pro Kind gibt es separates Buchungszeichen, somit kann immer nur für ein Kind ein SEPA-Lastschriftmandat gestellt werden.

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Gebühren Kinderbetreuung

Pro Kind gibt es separates Buchungszeichen, somit kann immer nur für ein Kind ein SEPA-Lastschriftmandat gestellt werden.

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Entgelte Schulkind Betreuung

Pro Kind gibt es separates Buchungszeichen, somit kann immer nur für ein Kind ein SEPA-Lastschriftmandat gestellt werden.

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Schulgebühren Lise-Meitner-Gymnasium Böblingen

Pro Kind gibt es separates Buchungszeichen, somit kann immer nur für ein Kind ein SEPA-Lastschriftmandat gestellt werden.

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Mittagessen Schule

Bitte vollständiges Buchungszeichen inkl. Punkte eintragen.

5.0000.000000.0

Zahlungspflichtige Person
Kontoinhaber/in

z.B. Vorder- und Rückseite des Personalausweises / Reisepass

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren

1. Kontaktdaten

Stadtverwaltung Böblingen

Stadtkasse

Marktplatz 16

71032 Böblingen

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: datenschutz@boeblingen.de

 

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenvereinbarung Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Forderungen der Stadt Böblingen verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die uns von Ihnen erteilte Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO.

 

3. Art der personenbezogenen Daten sowie deren Verarbeitung Welche personenbezogenen Daten wir zu dem oben genannten Zweck von Ihnen erheben, ergibt sich aus der Vorderseite dieses Vordrucks. Sobald die Stadt Böblingen das von Ihnen unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat erhalten hat, werden die darin von Ihnen angegebenen Daten für die Abbuchung der von Ihnen auf dem Vordruck angegebenen Forderungen (ergeben sich aus dem Buchungszeichen) gespeichert. Die Daten werden im Lastschriftverfahren per Datentransfer an das von Ihnen angegebene Bankinstitut übermittelt. Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Darüber hinaus bitten wir um Beachtung, dass wir ggf. einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nicht nachkommen können, solange wir den gesetzlichen Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen unterliegen. Darüber hinaus verfällt ein SEPALastschriftmandat automatisch, wenn es 36 Monate nicht in Anspruch genommen wird.

 

4. Ihre Datenschutzrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch (Art. 15 – 18, 21 DSGVO). Eine Einschränkung dieser Rechte ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung selbst wie aus weiteren Bundes- und Landesgesetzen (z.B. Abgabenordnung, Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg). Des Weiteren haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

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