Stadt Böblingen

Gewerbe

Marktplatz 15

71032 Böblingen

Gewerbe-Anmeldung

(nach § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung)

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Hinweis:

Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11, 30 und 31 die Angaben zur gesetzlich vertretungsberechtigten Person einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlich Vertretungsberechtigten sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.

Angaben zum Betriebsinhaber

Angaben zur Person

Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Angaben zum Betrieb

Vertretungsberechtigte Person / Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen Zweigstellen)

Anschriften

Betriebsstätte

Bitte beachten Sie, die Betriebsstätte muss sich in Böblingen befinden. Wenn Sie einen Betrieb in einer anderen Gemeinde des Landkreises anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Gemeinde/Stadt.

Hauptniederlassung

Frühere Betriebsstätte

Angemeldete Tätigkeit

(bitte genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben: zum Beispiel Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln); bei mehreren Tätigkeiten bitte den Schwerpunkt unterstreichen.


Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen

(einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebensverpartnerte der das Geschäft innehabenden Person); ohne die das Geschäft innehabende Person

Falls die den Betrieb innehabende Person für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder eine ausländische Person ist, die einen Aufenthaltstitel benötigt:

16. Ergänzungen

Bitte beachten Sie, dass die Dateianhänge zusammen nicht mehr als 22 MB betragen dürfen. Sonst erscheint beim Absenden eine Fehlermeldung und die Unterlagen werden nicht an uns übermittelt.

Wenn Sie größere Dateimengen haben, senden Sie das Formular mit den Pflichtunterlagen ab und senden im Nachgang eine E-Mail mit den restlichen Dateien an gewerbe@boeblingen.de

Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht.

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