Stadt Böblingen
Gaststättenbehörde
Marktplatz 15
71032 Böblingen
Hinweis:
Eine Gaststättengestattung braucht nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen und / oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht. Die mit diesem Antragsformular erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet.
3. Straf-/Bußgeldrechtliche Verfahren (zum Beispiel anhängige Strafverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit, Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO)
4. Aufenthalt und berufliche Betätigung in den letzten drei Jahren
5. Bisherige Gaststätten
6. Angaben zum Betrieb
7. Betriebsstätte
8. Betriebsart
9. Neuerrichtung / Übernahme des Betriebes
10. Beschränkungen
11. Betriebsgrundstück / Betriebsräume
12. Beschäftigte
Link zur Gewerbeanmeldung
Link zur Gewerbeummeldung
13. Anzahl / Lage der Betriebsräume
Angaben gemäß bereits erteilter Baugenehmigung für die Nutzung als Gaststätte
Die Erlaubnis soll sich auf die nachfolgend aufgeführten Räume und Freiflächen gemäß den eingereichten Anlagen erstrecken.
Schank- und Speiseräume
Küche / Küchenanlagen (Küche, Lebensmittellagerraum, Lebensmittelkühlraum)
Arbeitnehmerräume (Aufenthaltsräume, Ankleide- und Waschräume, Schlafräume)
Sonstiger Nebenraum / Betriebsraum (z. B. Müllraum, Lager, Kühlraum, Treppe, Flur oder Keller)
Toilettenanlagen (Herren-WC, Damen-WC, Personal-WC)
Freiflächen (Garten / Terrasse)
Betriebserweiterungen (Räume, die neu hinzugekommen sind)
14. Unterhaltung
15. Vorläufige Erlaubnis
16. Ergänzungen
17. Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Dateianhänge zusammen nicht mehr als 22 MB betragen dürfen. Sonst erscheint beim Absenden eine Fehlermeldung und die Unterlagen werden nicht an uns übermittelt.
Wenn Sie größere Dateimengen haben, senden Sie das Formular mit den Pflichtunterlagen ab und senden im Nachgang eine E-Mail mit den restlichen Dateien an gewerbe@boeblingen.de
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes zu beantragen und müssen direkt an die Stadt Böblingen, Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe, Postfach 1920, 71009 Böblingen, übersandt werden:
Ich versichere, dass die vorstehenden Fragen vollständig und richtig beantwortet sind. Die in den anliegenden Plänen und Zeichnungen angegebenen Maße und Verwendungszwecke der einzelnen Räume entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen.
Mir ist bekannt, dass die Ausübung des Gaststättengewerbes erst dann erfolgen darf, wenn die beantragte Erlaubnis schriftlich erteilt wurde. Die Nichtbeachtung kann neben einer sofortigen Betriebsschließung die Festsetzung einer empfindlichen Ordnungsstrafe zur Folge haben.
Hinweis zur Weiterverarbeitung der Daten
Die mit diesem Antragsformular erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet. Die antragstellende Person haben grundsätzlich selbst die für das Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Sowohl die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden des jetzigen und ggf. des früheren Wohn- und/oder Betriebssitzes als auch die für den Betriebsort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde werden von der Erlaubnisbehörde beteiligt. Ist für das Antragsverfahren die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich, so werden sie darüber unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens werden folgende Behörden über die Erteilung der Erlaubnis unterrichtet: örtliche Ordnungsbehörde durch Zweitschrift des Erlaubnisbescheides mit Anlagen, Untere Bauaufsichtsbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, Lebensmittelüberwachungsbehörde und - bei antragstellenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit - die Ausländerbehörde durch formlose Mitteilung ohne Anlagen, soweit diese Behörden am Antragsverfahren beteiligt worden sind. Dem zuständigen Finanzamt wird lediglich von befristeten Erlaubnissen eine entsprechende Zweitschrift ohne Anlagen übersendet. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in diesen Fällen weisen wir ausdrücklich hin.
Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.