Antrag auf Überlassung öffentlicher Verkehrsfläche für Film- und Dreharbeiten

Stadt Böblingen

Straßenverkehr, OWI und Gewerbe

Marktplatz 16

71032 Böblingen

 

07031/669-1457 oder 669-1453

strassenverkehrsbehoerde@boeblingen.de

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3

Wenn Sie für Film‐ und Fernsehaufnahmen öffentliche Verkehrsflächen benutzen möchten, muss dies vorab beim der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.
Hinweis: Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere den Verkehr beeinträchtigende Maßnahmen erforderlich, muss die Straßenverkehrsbehörde weitere zuständige Stellen, insbesondere die Polizei, am Verfahren beteiligen.
Deshalb ist eine rechtzeitige Antragstellung, mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn, dringend erforderlich.

Gebühren: 35,00 Euro


Antragsfrist: Die Antragsfrist beträgt 2 Wochen

Antragssteller

Information gemäß Artikel 13/14 DSGVO über eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtverwaltung Böblingen


Organisationseinheit: I 32 Abt. Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe
Name der Datenverarbeitung: Sondernutzungserlaubnis
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadtverwaltung Böblingen
- vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Stefan Belz -
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Tel.: 07031-669 0
E-Mail: stadt@boeblingen.de


Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r:
Marktplatz 16
71032 Böblingen
Tel.: 07031-669 1311
E-Mail: datenschutz@boeblingen.de


Zweck(e) der Datenverarbeitung: Erstellung Sondernutzungserlaubnis für eine Werbetafel bzw. Werbeauslagen

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Art. 6, Nr. e DSGVO, § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg, § 4 Sondernutzungs-Satzung Stadt Böblingen

Interne Empfänger der personenbezogenen Daten: Stadtkasse, Gemeindlicher Vollzugsdienst
Speicherdauer: Fünf Jahre

Betroffenenrechte: Nach der DSGVO steht Ihnen ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15) sowie ein Recht auf Berichtigung unzutreffender Daten (Art. 16) oder Löschung (Art. 17) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) oder ein Recht auf Widerspruch
gegen die Verarbeitung (Art. 17, 18 und 21) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) zu.


Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. Die Beschwerde richten Sie an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711/61 55 41 0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de


Widerrufsrecht bei Einwilligungen:

Stadt Böblingen, Bürger- und Ordnungsamt

Marktplatz 16

71032 Böblingen
Pflicht zur Bereitstellung der Daten: 
Pflichtangaben sind für die Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Ohne Pflichtangaben kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.


Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

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