Stadt Böblingen
Gaststättenbehörde
Marktplatz 15
71032 Böblingen
2. Angaben zum Betrieb
3. Betriebsstätte
Bitte beachten Sie, die Betriebsstätte muss sich in Böblingen befinden. Wenn Sie einen Betrieb in einer anderen Gemeinde des Landkreises anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Böblingen.
4. Betriebsart
5. Neuerrichtung / Übernahme des Betriebes
6. Beschränkungen
7. Betriebsgrundstück / Betriebsräume
8. Beschäftigte
Link zur Gewerbeanmeldung
Link zur Gewerbeummeldung
9. Anzahl / Lage der Betriebsräume
Angaben gemäß bereits erteilter Baugenehmigung für die Nutzung als Gaststätte
Die Räume zum Betrieb eines Gaststättengewerbes müssen nach Lage, Beschaffenheit, Ausstattung oder Einteilung für den Betrieb geeignet sein. Gasträume müssen für Menschen mit Behinderung barrierefrei nutzbar sein.
Die baurechtliche Genehmigung als Gaststättenbetrieb ist zwingend erforderlich. Sollte eine Nutzungsänderung der Betriebsräume notwendig sein, stellen Sie vorab einen entsprechenden Antrag bei der Baurechtsbehörde.
Hier finden Sie den Link zum Baurechtsamt Böblingen.
Beispiel für eine Nutzungsänderung:
Bloße Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei.
Schank- und Speiseräume
Küche / Küchenanlagen (Küche, Lebensmittellagerraum, Lebensmittelkühlraum)
Arbeitnehmerräume (Aufenthaltsräume, Ankleide- und Waschräume, Schlafräume)
Sonstiger Nebenraum / Betriebsraum (z. B. Müllraum, Lager, Kühlraum, Treppe, Flur oder Keller)
Toilettenanlagen (Herren-WC, Damen-WC, Personal-WC)
Freiflächen (Garten / Terrasse)
Befindet sich bei einer Gaststätte die Außenbewirtschaftung auf Privatfläche, wird die Bewirtung im Freien mit der nötigen Gaststättenkonzession erteilt, sofern eine baurechtliche Genehmigung hierfür vorliegt.
Soll für die Außenbewirtschaftung eine öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden, ist ein förmliches Verfahren notwendig, bei dem geprüft wird, ob der Genehmigung öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Spricht nichts gegen die Außenbewirtschaftung wird sie für die Dauer von bis zu einem Jahr von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt.
Den Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen finden Sie hier.
Betriebserweiterungen (Räume, die neu hinzugekommen sind)
10. Ergänzungen
11. Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Dateianhänge zusammen nicht mehr als 22 MB betragen dürfen. Sonst erscheint beim Absenden eine Fehlermeldung und die Unterlagen werden nicht an uns übermittelt.
Wenn Sie größere Dateimengen haben, senden Sie das Formular mit den Pflichtunterlagen ab und senden im Nachgang eine E-Mail mit den restlichen Dateien an gewerbe@boeblingen.de
Ich versichere, dass die vorstehenden Fragen vollständig und richtig beantwortet sind. Die in den anliegenden Plänen und Zeichnungen angegebenen Maße und Verwendungszwecke der einzelnen Räume entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen.
Nach Feststellung der Gaststättenbehörde, dass es sich um einen erlaubnisfreien Gaststättenbetrieb im Sinne von § 2 Absatz 2 GastG handelt, werden gebührenpflichtige Auflagen erteilt. Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung (VwGebS) der Stadt Böblingen in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweis zur Weiterverarbeitung der Daten
Die mit diesem Antragsformular erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet. Die antragstellende Person haben grundsätzlich selbst die für das Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Sowohl die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden des jetzigen und ggf. des früheren Wohn- und/oder Betriebssitzes als auch die für den Betriebsort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde werden von der Erlaubnisbehörde beteiligt. Ist für das Antragsverfahren die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich, so werden sie darüber unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens werden folgende Behörden über die Erteilung der Erlaubnis unterrichtet: örtliche Ordnungsbehörde durch Zweitschrift des Erlaubnisbescheides mit Anlagen, Untere Bauaufsichtsbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, Lebensmittelüberwachungsbehörde und - bei antragstellenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit - die Ausländerbehörde durch formlose Mitteilung ohne Anlagen, soweit diese Behörden am Antragsverfahren beteiligt worden sind. Dem zuständigen Finanzamt wird lediglich von befristeten Erlaubnissen eine entsprechende Zweitschrift ohne Anlagen übersendet. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in diesen Fällen weisen wir ausdrücklich hin.
Einwilligungserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.