Antrag auf Erstellung einer Bodenwertuntersuchung rein nach Planungsrecht

(überschlägige Berechnung)             

Az. 625.25                               

Stadt Böblingen

Baurechts- und Bauverwaltungsamt

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Marktplatz 16

71032 Böblingen

Antragsteller/in: 

Erstellung einer Bodenwertuntersuchung (genaue Anschrift des Objektes):

Die Bodenwertuntersuchung umfasst eine rein planungsrechtliche Prüfung (ohne Berücksichtigung weiterer ggf. wertrelevanter Aspekte wie z. B. privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Beschränkungen, Baulasten, Überschwemmungsgebiete usw.) sowie eine überschlägige Berechnung des bereinigten Bodenrichtwertes.

 

Ziel ist ein Abgleich zur Bemessungsgrenze von >30% gemäß der Öffnungsklausel des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG).

 

Die Auskunft wird nach Zeitaufwand berechnet und liegt bei 150 € gemäß §§ 1 Abs. 3, Abs. 4, 3 Abs. 4 Satzung der Stadt Böblingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses BB & SBG und seiner Geschäftsstelle i.V.m. Nr. 7 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 S. 1 JVEG, zzgl. 19 % Umsatzsteuer (28,50 €), Gesamtbetrag 178,50 €.

 

Als Antragsteller(in) verpflichte ich mich, als alleinige(r) Gebührenschuldner(in) die anfallenden Gebühren gemäß der Gutachterausschuss-Gebührensatzung in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung zu entrichten.

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